- die Mitgliederversammlung ist beschlussfähig, wenn die Sitzung ordnungsgemäß von den Vorsitzenden des Vorstandes mit einer Frist von 14 Tagen schriftlich einberufen wurde. In dringenden Fällen kann die Einberufung noch 7 Tage vorher erfolgen.
- Die Beschlüsse der Organe werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
- Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Für Satzungsänderungen und die Auflösung der Gruppe ist eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen notwendig.
- Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die von den Vorsitzenden und dem Geschäftsführer unterschrieben wird.
§ 11 : Auflösung
Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, ist beschlussfähig wenn mindestens 1/3 der Mitglieder erschienen ist. Diese soll auch beschließen, wer die Abwicklung durchführt; wird kein Beschluss gefasst, so wird sie von den Vorsitzenden gemeinsam durchgeführt. Das nach Erfüllung von Verbindlichkeiten verbleibende Vermögen fällt an eine in §2 geregelter steuerbegünstigter Körperschaft die von der Mitgliederversammlung bestimmt wird.
§ 12: Datenschutzerklärung
- Diese Datenschutzerklärung beinhaltet die „Informationspflicht bei Erhebung von personenbezogenen Daten bei der betroffenen Person“ gemäß art. 13 Datenschutz- Grundverordnung (DS-GVO).
- Mit dem Beitritt eines Mitglieds nimmt der Verein folgende personenbezogenen Daten auf:
- Name, Vorname , Adresse, Geburtsdatum
- Bankverbindung, Kontoinhaber als Erziehungsberechtigter bei Minderjährigen
- Jahresbeitragshöhe, Telefonnummer (Festnetz, Mobil), E-Mail Adresse
- Eintrittsdatum, Gruppenzugehörigkeit im Verein, falls gegeben
Diese Informationen werden in dem vereinseigenen EDV-System gespeichert. Jedem Vereinsmitglied wird dabei eine Mitgliedsnummer zugeordnet. Die personenbezogenen Daten werden dabei durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor der Kenntnisnahme Dritter geschützt.
Nach Art. 6, Abs. 1, lit. b) DSGVO ist die Verarbeitung personenbezogener Daten rechtmäßig, wenn diese für die Erfüllung eines Vertragsverhältnisses – hier: Mitgliedschaft im Verein – erforderlich sind.
- Für weitere personenenbezogene Daten und für solche, die in den Vereinspublikationen und Online-Medien veröffentlicht werden sollen, ist eine schriftliche Einwilligungserklärung des Mitgliedes unter Beachtung des Art. 7 DSGVO notwendig. Dazu ist ein entsprechendes Formblatt des Vereins vom Mitglied zu unterschreiben. Die Entscheidung zur Erhebung weiterer personenbezogener Daten und deren Veröffentlichung trifft das Mitglied freiwillig. Das Einverständnis kann das Mitglied jederzeit ohne nachteilige Folgen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber dem Vereinsvorstand widerrufen.
- Als Mitglied des Vereines Landjugend Wehrheim e.V. ist der Verein verpflichtet, personenbezogene Daten seiner Mitglieder an den Verband der Hessischen Landjugend, sowie an den Verband Hessischer Amateurtheater zu melden. Übermittelt werden dabei
- Name, Vorname, Geb. Datum/Alter, Anschrift
- Mitgliedsnummer, Geschlecht, Email Adresse
- Bei Mitgliedern mit besonderen Aufgaben (z.B. Vorstandsmitglieder, Abteilungsleiter/innen) werden ggf. weitere Daten übermittelt:
- Telefonnummer/Telefax/Mobiltelefon, E-Mail Adresse
- Funktion im Verein
- Beim Austritt aus dem Verein werden die personenbezogenen Daten des Mitglieds aus der Mitgliederdatenverwaltung gelöscht. Personenbezogene Daten, die die Kassenverwaltung betreffen, werden gemäß der steuergesetzlichen Bestimmungen bis zu zehn Jahre ab der schriftlichen Bestätigung des Austritts durch den Vorstand aufbewahrt. Sie werden gesperrt.
- Das Mitglied hat das Recht auf Auskunft des Vereins über seine gespeicherten Daten sowie auf deren Berichtigung und Löschung (sofern nicht Art. 6, Abs 1 lit. b) oder lit. f) DSGVO betroffen ist). Dieses bezieht sich auch auf eine Einschränkung der Datenverarbeitung oder ein Widerspruch gegen eine Datenübermittlung. Eine entsprechende Anfrage ist per Textform an den Vorstand zu stellen.
- Das Mitglied hat ein Beschwerderecht. Zuständig ist der Hessische Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, Gustav-Stresemann-Ring 1, 65189 Wiesbaden – www.datenschutz.hessen.de